NEUBAU VON 4 REIHENHÄUSER IN KÖSCHING

Übersicht

Standort
85092 Kösching
Objektart
Reihenhaus
Wohnfläche ca.
ab 140 m²
Preis
ab 590.000€
Provision für Käufer
provisionfrei

Herzlich willkommen in Kösching – am „Der Westring 22“
In schöner Wohnsituation im Grünen entstehen 4 modern Reihenhäuser mit hochwertiger Ausstattung

– KfW 55 Energieeffizienzhaus
– Energieversorgung über eine Luft-Wärmepumpe – Fußbodenheizung
– Kunststofffenster mit Dreifachverglasung
– Elektrische Rollläden
– Hochwertige Bodenbeläge nach Wahl
– Bäder mit beheizten Handtuchhaltern

Der Markt Kösching hat seinen Bewohnern vieles zu bieten. Neben einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur mit vielen Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Krippeneinrichtungen, Freizeit- und Sportmöglichkeiten befindet sich auch ein Krankenhaus sowie Ärzte und Apotheken.
Fußläufig finden Sie Busanbindungen sowie mehrere Restaurants, Bäckereien, Cafés, Fitnessstudio und eine Bibliothek.
Der direkt vor der Tür gelegene Naturpark im Altmühltal punktet mit bezaubernden und vielschichtigen Ausflugsmöglichkeiten.
Die hervorragende Anbindung zu den Metropolen München und Nürnberg erreichen Sie mithilfe, der Bundesautobahn A9 die ca. 5 Minuten von Kösching entfernt liegt, den Automobilhersteller AUDI und das historische Zentrum in Ingolstadt in weniger als 15 Minuten.

Allgemeines

Die in den Bauplänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände dienen lediglich dem Nachweis der Stellmöglichkeiten. Die Bauausführung erfolgt aus den Werkplänen unter Zugrundelegung der Kriterien als KFW 55 Effizienzhaus. Dem Käufer ist bekannt, dass die Austrocknung des Bauwerks auch nach Bezugsfertigkeit erfahrungsgemäß eine gewisse Zeit erfordert, auf entsprechendes Lüftungsverhalten wird hingewiesen. In den ersten beiden Jahren nach Baufertigstellung ist darauf zu achten, dass Schränke, Schrankwände und Einbauten nur mit genügend Abstand (min. 10 cm) und ausreichender Hinterlüftung an den Außenwänden aufgestellt werden. Es
ist zweckmäßig, keine Tapezierarbeiten vor Ablauf von 2 Jahren nach Erstbezug durchzuführen. Maßdifferenzen gegenüber den Plänen, die sich aus architektonischen oder bautechnischen Gründen wie z.B. Vormauerungen, Verkofferungen, etc. ergeben, bleiben vorbehalten. Risse in Bauteilen (z.B. Risse in sichtbaren Holzkonstruktionen im DG,), die aufgrund physikalischer Eigenschaften von Baustoffen entstehen, sind keine Mängel. Energieverbrauch nach der Übergabe gehen zulasten des Käufers. Sonderwünsche sind begrenzt und nur mit schriftlicher Vereinbarung möglich. Der Käufer hat diese rechtzeitig zu beauftragen. Eigene Absprachen mit den am Bau beschäftigten Handwerkern sind nur mit Zustimmung des Bauträgers gestattet. Sollten Eigenleistungen erbracht werden, so muss die Bauabnahme vor deren Erbringung erfolgen. Die Abnahme und Übergabe erfolgt zwischen Erwerber und dem Bauträger. Maße für Küchen und sonstige Einrichtungen, Möbel und dergleichen, sind vom Käufer direkt am Bau zu nehmen. Für aus den Plänen entnommene Maße haftet der Verkäufer nicht, da sich im Einzel- fall Abweichungen im Rahmen der zulässigen Toleranzen ergeben können. Änderungen der Ausführung bzw. Ausstattung bleiben bei gleichwertiger Qualität vorbehalten. Änderungen durch behördliche Auflagen sind einzuhalten und werden vom Käufer auch nachträglich anerkannt. Soweit in der Baubeschreibung Ausführungsvarianten genannt sind, erfolgen die endgültigen Festlegungen allein durch den Bauträger. Es gilt immer der jeweilige Bautenstand zum Zeitpunkt des Kaufvertrages, sowie die schon ausgeführten Konstruktionen und eingebauten Bauteile und Maße (für z.B. Dusch-, Badewanne, etc., ) vor Ort. Dies gilt auch für die vor dem Verkauf bzw. Notartermin bestellten Materialien oder Ausstattungsgegenstände (z.B.: Fenster, Hauseingangstüren, Materialien oder Ausstattungsgegenstände

Weitere Beschreibung

(z.B.: Fenster, Hauseingangstüren, Innentüren, Treppen, Sanitärausstattung, etc.), die notwendig für einen reibungslosen Bauablauf sind. Dichtfugen in Waschräumen, Treppenhäusern, Bädern, WC, Gipskarton- decken bedürfen einer regelmäßigen Sichtprobe und Reinigung und unterliegen keiner Gewährleistung, da es sich um Bewegungsfugen handelt. Entwässerungsrinnen an Terrassen, Balkone und Haustüren sind vom Käufer regelmäßig zu warten und zu reinigen.

Weitere, die Baubeschreibung betreffende Auskünfte werden auf Wunsch erteilt. Sie haben jedoch nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt insbesondere für evtl. Sonderwünsche, wobei die Abwicklung über die örtliche Bauleitung, in Abstimmung mit dem Architekten erfolgen kann und ebenfalls schriftlich bestätigt werden muss. Die Häuser werden besenrein übergeben. Weiter wird darauf hingewiesen, dass Wartungsverträge für z.B.: Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Garagentore, Hebeanlagen, elektrische Anlagen, etc., vom Erwerber/Haus selbst abgeschlossen werden müssen. Nicht durchgeführte Wartungsarbeiten können zu Einschränkungen der Gewährleistung führen.

Exposé herunterladen

Bilder

Eingangsbereich
Badezimmer
Thumbnail 1
Thumbnail 3
Wohnzimmer
Thumbnail 2
Eingangsbereich
Thumbnail 4
Thumbnail 5
Badezimmer
previous arrow
next arrow
Thumbnail 1
Thumbnail 3
Wohnzimmer
Thumbnail 2
Eingangsbereich
Thumbnail 4
Thumbnail 5
Badezimmer
previous arrow
next arrow

Lage

Kontakt

Sie interessieren sich für diese Immobilie? Gern beantworten wir alle Ihre Fragen!